Unterschiede Deutschland - Österreich

Welche Unterschiede gibt es bei den Editierregeln zwischen Deutschland und Österreich? Diese Seite mit Notizen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, im Zweifelsfall kontaktiere die österreichische Community im Discord-Channel.

WME

Benennung von Straßen

Straßen zuordnen und benennen

Verwendung von Places

ziemlich gleich wie in DE, Point vs. Area vielleicht ein bisschen flexibler als in DE → Orte und Navigationspunkte

speed limit in Kreisverkehren

wird gesetzt, soll also jedenfalls nicht leer bleiben

Bahnübergänge

werden nur eingetragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen → Blitzer einpflegen

variable SL, insbesondere auf Autobahnen

es wird die höchste möglicherweise gesetzte Geschwindigkeit eingetragen, im Normalfall also 130. Es gibt auch Strecken mit variablen SL, wo die höchste möglicherweise gesetzte Geschwindigkeit 100 ist. Beispiele: IG-L-Hunderter: Beschränkung nach Immissionsschutzgesetz-Luft → Geschwindigkeitsbeschränkung abhängig von der Luftqualität, sind daher variable SL einen zeitabhängigen 100er gibt es zB rund um Wels oder den Nacht 110er auf der Tauernautobahnn: in solchen Fällen setzen wir einen Kartenkommentar, damit die Daten vorhanden sind, falls das irgendwanneinmal abgebildet werden kann.

Autobahnparkplätze

die Abfahrt von und die Auffahrt auf die Autobahn erfolgt mit einem Ramp-Segment die Parking Lot Segmente werden nicht benannt, da sie sonst unnötigerweiße gleich heißen wie der rest area place, der über den ganzen Parkplatz gezeichnet wird

StVO

Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsgebiet

Wahrscheinlich wichtigster praktischer Unterschied zu Deutschland: Eine geltende Geschwindigkeitsbeschränkung außerhalb des Ortsgebiets gilt im Ortsgebiet auf demselben Straßenzug weiter, ebenso eine Beschränkung aus dem Ortsgebiet beim Verlassen des Ortsgebiets. → Eine automatische Änderung durch die Ortstafel erfolgt also nur für 100->50 und 50->100. Wenn vor dem Ortsgebiet zB 80 km/h gilt und im Ortsgebiet 50 km/h gelten soll, dann muss der 80er explizit aufgehoben werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Ortsgebiet (Ortstafel weiß / blauer Rand bis Ortsende (Ortstafel durchgestrichen)): 50 km/h alle anderen Straßen: 100 km/h Schnellstraßen: keine Sonderregel, daher 100 km/h, es kann aber ausdrücklich höhere Geschwindigkeit “beschränkt” sein, oft 130 km/h, wenn autobahnmäßig ausgebaut Autobahnen: 130 km/h

Vignette

Die Vignette ist verpflichtend auf allen Autobahnen und Schnellstraßen, ausgenommen

  • Ausnahmen gem. § 13 Bundesstraßen-Mautgesetz [1]
  • Ausnahmen gem. Mautstreckenausnahmeverordnung [2]
  • den Strecken mit Streckenmaut [3]