Ich bin zwar der Meinung, dass man ein Abbiegen auf die Lößnitzstraße oder auf die Großenhainer unterscheiden kann, aber ich bin auch da zu Hause…
Man kann an der Stelle von der Hansastraße kommend nur nach links in die Großenhainer abbiegen.
Von daher wäre es evtl. hilfreicher, wenn man die “Links-Anweisung” für diese Kreuzung weglässt, damit Ortsfremde nicht aus Versehen auf der Lößnitzstraße stehen.
Ich würde dort insgesamt sogar noch konsequenter kissen und dieses Segment durch Vereinen der Kreuzungen an A und B eliminieren.
Allerdings halte ich einen TIO dort für überflüssig: zwei Spuren führen geradeaus weiter zur B170 und die Fahrtrichtung ist mehrfach ausgeschildert, dazu sorgen die Winkel dafür, dass es beim Übergang von der Hansa- auf die Großenhainer Straße keine Anweisung gibt (best continuation), warum also eine erzwungene Ansage “weiter geradeaus”?
Zusätzlich finde ich die Benennung dieses Segments fragwürdig - der Laden gegenüber des kleinen Parkplatzes gibt als Adresse selbst Hansastraße 7 an.
Die beiden Kreuzungen würde ich nicht vereinen! Das passt schon so mit der tatsächlichen Straßenführung.
Der TIO an der Stelle ist Ansichtssache. Ich denke der derzeitige kommt beim Vorbeifahren am Abzweig Lößnitzstraße, nicht an der Überfahrt auf die Großenhainer. Ich meine an der Überfahrt auf die Großenhainer kommt derzeit keine Anweisung.
Der jetzige kann (Ortsfremde) jedoch auch verwirren, denn die Lößnitzstraße geht ja prinzipiell geradeaus, die deutlich erkennbare und zweispurige Hansastraße macht die leichte Rechtskurve. Ich würde, wenn Waze mich von der Hansastraße auf die Großenhainer routet, weder am Abzweig Lößnitzstraße, noch auf die Großenhainer eine geradeaus-Anweisung erwarten. Das beste wäre hier wohl eine Anweisung “Dem Straßenverlauf folgen”.
Wenn ich auf die Lößnitzstraße fahren soll, würde ich da ein linksabbiegen erwarten.
Die kurze Verbindung am Parkplatz scheint keinen eigenen Namen zu haben, aber tendenziell zur Hansastraße zu gehören.
Allerdings ist das Stück (lt. StreetView) keine Einbahnstraße! Die Bilder sind aber von 2008. Das kann ich gerade nicht wider- bzw. belegen.
Wie ist denn das mit dem Stück Lößnitzstraße? Soll die aktuelle Bezeichnung deutlich machen, dass es in Richtung Neustadt geht? Dann wär’s in Ordnung.
Wenn ich das richtig sehe, zweigt dieses Stück Straße dort etwa in einem Winkel von 90° von der Hansastraße ab, eine zusätzliche kleine Kurve (wie aktuell eingetragen) kann ich dort nicht erkennen. Und die Abbiegespur nach links beginnt etwa auf der gleichen Höhe, nämlich direkt hinter dem Überweg an der Ampel, einen (woe aktuell eingetragenen) Abstand von 11 Metern kann ich dort nicht erkennen.
Wieso Ansichtssache? Die beiden Hauptspuren gehen eindeutig geradeaus! Vor der Ampel hat die linke Spur einen Pfeil geradeaus (Richtung B170) und einen nach links, die rechte Spur einen geradeaus (wieder zur B170) und einen nach rechts. Nach der Ampel gibt es nur noch Pfeile geradeaus, der nach rechts wird duch die Querverbindung zur S179 obsolet, der nach links setzt sich auf der Spur Richtung Bahnhof Neustadt als Linksabbiegerpfeil fort. Ein TIO “weiter geradeaus” hat somit meiner Meinung nach keine Berechtigung.
Wenn es dort ein Ziel mit der Adresse “Hansastraße 7” gibt, sollte das auch zur Hansastraße gehören. Allenfalls könnte man darüber nachdenken, das Segment unbenannt als Abbiegespur einzutragen, womit sich die Hausnummer 7 aber nicht mehr korrekt zuordnen ließe. Die aktuelle Benennung mit “S179 - Großenhainer Straße” ist in beiden Fällen falsch.
Das Stück ist auch keine Einbahnstraße. Zwar steht an der Großenhainer Straße Richtung Norden ein Zeichen 209-30 “vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus”, allerdings steht auch an der Ausfahrt zur Hansastraße die Kombination Zeichen 205 “Vorfahrt gewähren” und 209-20 “vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts”.
Warum diese Spur mit “> Neustadt” benannt ist, erschließt sich mir nicht, es handelt sich um keine Rampe, sondern lediglich eine normale Abbiegespur, die wir normalerweise gar nicht benennen.
Ich weiß, meine Ausführungen mögen hier duchaus nach “Korinthenkacker” klingen, aber wir sollten schon weitestgehend einheitlich editieren und nur in absoluten Ausnahmefällen von den Regeln abweichen. Eine derartige Ausnahem sehe ich hier aber nicht.
Ja, der Abzweig nach rechts und die Abbiegespur nach links beginnen direkt hinter der Ampel.
Wirklich aufgeteilt ist die linke Spur vermutlich nach den 11 Metern.
Man kann sicher die beiden Kreuzungen vereinen. Für’s Routing macht das vermutlich keinen Unterschied.
Dieser Thread ist doch nur entstanden, weil sich am Abzweig Lößnitzstraße jemand einen Geradeaus-TIO gewünscht hatte, der nun auch eingebaut ist.
Ich meine es ist Ansichtssache, ob der da von Vorteil ist. Eine Geradeaus-Anweisung kann an der Stelle auch zusätzlich verwirren. Wenn man der Großenhainer folgen soll, ist es imho eindeutiger, wenn da gar nichts kommt.
Ich denke auch, es sollte Hansastraße heißen.
Im Map Editor ist das Stück als Einbahnstraße hinterlegt. Das wäre dann wohl falsch.
Gemäß Wiki bekommt man hier ein “Linksabbiegen in Richtung Neustadt”. Dann wär’s OK so. Richtung (Bahnhof) Neustadt ist auch ausgeschildert. Das ist imho nützlicher, als ein einfaches “Linksabbiegen”.
Wenn es allerdings die Regeln zu großzügig auslegt, kommt man auch ohne ein “Richtung Neustadt” zum Ziel und man lässt die Bezeichnung dort weg.
Weniger und längere Segmente sind für das Routing schon vorteilhafter, da die gefahrenen Geschwindigkeiten auf kurzen Segmenten ungenauer erfasst werden.
Es gibt halt keine Regelung, die hier einen TIO rechtfertigt. Die Ansage ist überflüssig.
Wenn ich das richtig deute (Eingangsposting vom 22.05.2019) gab es vorher eine Ansage “links abbiegen in die Großenhainer Straße”, die in Verbindung mit der Ansage für die kurz vorher ebenfalls nach links abgehende Lößnitzer Straße zu Verwirrung führte. Diese Ansage auf die B170 gibt es aber nun nicht mehr, somit wird der Bundesstraße nun ohne Ansage gefolgt und die Aufforderung zum Linksabbiegen/-halten gibt es nur noch, wenn auf die Abbiegespur gewechselt werden muss.
Korrekt. Sollte eine 2-Way sein, in der gewendet, in die von der S179 aus aber nicht eingebogen werden darf. Dies könnte man abbilden, indem das letzte Stück als 1-Way Richtung Westen ausgeführt wird, was aber wieder nur zu einem sehr kurzen Segment führt. Alternativ geht auch eine Anbindung als 2-Way mit rotem Abbiegpfeil von Westen, was aber früher oder später zu einem automatisch erkannten vermeintlichen MP führt und deshalb kommentiert werden sollte.
Eine derartige Benennung ist nicht wikikonform. Richtig wäre eine unbenannte Abbiegespur, die Ansage wird dann über das Folgesegment generiert, also je nach Winkel “links abbiegen/halten in die Lößnitzstraße”.
Okay, ich habe das jetzt mal umgebaut.
Allerdings habe ich dieses kurze Segment in der Karte belassen, damit auch die Fahrer, die aus dem kurzen Stück Hansastraße heraus in Richtung Neustadt fahren, auch vernünftige Anweisungen bekommen.