Handhabung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Hallo allerseits,

ich hoffe ich poste das jetzt ins passende Forum …

Es geht mir um die Art und Weise, wie mit den auf den Straßen herrschenden Tempolimits im WME umzugehen sei. Dazu muss ich ein wenig ausholen…

Normalerweise gelten hier in Deutschland folgende Limits:

a) generell
130km/h - (Richtgeschwindigkeit) auf Bundesautobahnen
100km/h - auf Bundes- und Landstraßen
50km/h - in geschlossenen Ortschaften

b) speziell
davon abweichend gibt es noch:
30km/h - in Tempo 30 Zonen
7km/h - in Verkehrsberuhigten Bereichen

und diverse Schilder mit weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen, welche aber nur auf einer Straße und auch nur bis zur nächsten Kreuzung gelten

In der Client-App hat man zwei Möglichkeiten sich die Limits anzeigen zu lassen:
a) nur bei Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit
b) dauerhafte Anzeige der über WME vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit

Im Chat hatten sich unterschiedliche Meinungen herauskristallisiert ob das Eintragen der sowieso schon per StVO vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit für einzelne Segmente sinnvoll bzw. notwendig sei.

Hintergrund:
Wenn man im Client die dauerhafte Anzeige einschaltet, so werden Segmente, für die die generelle Höchstgeschwindigkeit explizit eingetragen wurde, als Geschwindigkeitsbeschränkt dargestellt. Was meiner Meinung nach ggf. mehr zur Verwirrung beiträgt, als das es hilfreich wäre.
Andererseits wird aber nur in derart deklarierten Segmenten auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung hingewiesen, in Segmenten die nur die generelle Höchstgeschwindigkeit aufweisen erfolgt hingegen keine Warnung, auch wenn man zu schnell fährt.

Vorschlag zur Verbesserung:
statt der zwei bisher existierenden Möglichkeiten der Darstellung würde ich vorschlagen dies auf die folgenden drei Möglichkeiten zu erweitern:
a) Anzeige nur bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (wie bisher)
b) Anzeige aller Tempolimits mit Warnung auch bei der per StVO vorgegebenen Geschwindigkeit
c) Anzeige nur bei explizit vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Warnungen aber wie b)

Dies würde in meinen Augen beide im Chat diskutierte Varianten abdecken. Man bräuchte nicht überall wo ggf. leicht eine Überschreitung des Limits stattfindet diese explizit eintragen. Leute, die nur bei Einschränkungen visuell aufmerksam gemacht werden möchten, könnten die Variante c) wählen und würden nicht ständig mit der Darstellung ohnehin wirksamer Limits genervt werden.

Bin schon auf die Argumentationen PRO und CONTRA gespannt

Mit freundlichen Grüßen
Catweazle660

Wir programmieren nicht die App und die Entwickler lesen hier nicht mit (abgesehen davon, dass kaum einer Deutsch kann, da Waze ein israelisches Unternehmen ist)
Du kannst deinen Vorschlag gerne hier einschmeißen: https://waze.uservoice.com/forums/59223-waze-suggestion-box

Ich persönlich finde es nicht störend, wenn mir die Höchstgeschwindigkeit dauerhaft angezeigt wird. Und ich hab noch von niemandem gehört, dass es ihn stören würde.

Edit: Einlullen war Autokorrektur des Handys.

Finde es auch nicht störend :slight_smile:

Ist das kleinste Probleme an Waze :lol: :lol:

1 Like

Ich hab mir meinen zu Beginn gemachten Vorschlag noch mal durch den Kopf gehen lassen …

Als (noch) Neuling kommt man halt auf so manche Idee, welche man u.U. dann mit der “harten” Realität erst nach Zeit und besserem Wissensstand abgleichen kann und muss.

Leider kennt Waze keine “Default-Geschwindigkeit” für bestimmte Straßentypen, daher obliegt es den Editoren die geltende Höchstgeschwindigkeit einzutragen, oder auch nicht. Schön wäre es jedoch, wenn dies mit weitestgehend gleichen Kriterien geschehen würde, d.h. soll eine Höchstgeschwindigkeit überall eingetragen werden, oder nur dort wo sie vom “normalen” Limit abweicht. Macht es Sinn die “Standard-Höchstgeschwindigkeit” ggf. nur dort explizit einzutragen, wo der Autofahrer u.U. Gefahr läuft (warum auch immer) zu schnell zu fahren.

Wie gesagt, wenn die Höchstgeschwindigkeit wirklich dauerhaft zu sehen wäre, wäre das auch für mich O.K… Zur Zeit würde dies aber bedeuten, dass jedes Segment mit einem Geschwindigkeitseintrag versehen werden muss, damit eine einheitliche Darstellung entstehen kann.

Gruß
Catweazle660

Wir arbeiten daran, werden aber nie 100% erreichen. Manchmal ist es im hinterletzten Ort an dem kein Editor und kein Melder hinkommt (oder man hat kein Netz zum melden). Und auf Strecken ohne Limit oder wechselnden SLs wird auch nichts eingetragen. Da das Feature auch noch nicht 5 Jahre in Waze ist, ist die Vollständigkeit natürlich nicht überall gegeben.
Ansonsten wird jedes SL eingetragen, das auch wirklich so ist. Sprich: Ortseingangsschild = 50 km/h
Ortsausgangsschild = 100 km/h -> sofern nicht anders angegeben :wink:

Wir entsperren dir gerne Segmente, damit du diese eintragen kannst - aber auch gerne, wenn du etwas ändern willst, wenn etwas anderes nicht passen sollte.

Liebe Grüße,

Valentin

P.S.: das gilt nur für D, AT hat bspw. andere Regeln :slight_smile:
P.P.S.: Bitte nicht als fehlende Geschwindigkeit melden, sondern als allgemeiner Kartenfehler. Oder über ein Zweithandy per OSM-Tracker eintragen. Dafür gibt es im Forum eine gute Anleitung (Das Zweithandy braucht nicht einmal eine SIM-Karte)

–> Anleitung

Hallo Catweazle660 (und natürlich auch alle anderen Mitlesenden)!

Wir freuen uns immer, wenn jemand sich Gedanken über die Verbesserung von Karte und App macht, aber wie schon angesprochen, kann sich die Editoren-Community nur ersterem widmen.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Ist für eine Geschwindigkeitsbeschränkung kein Geltungsbereich angegeben (zum Beispiel eine Meterangabe oder durch Kombination mit einem Gefahrenzeichen wie “Kurve” oder “Baustelle”), gilt die Beschränkung auch über die nächste Kreuzung hinaus bis zu einer Aufhebung durch Aufhebungsschild, eine Ortstafel oder eine neue ausgeschilderte Beschränkung.

Was die Fragen zum Umgang mit Tempolimits im WME angeht, hier mal kurz zusammengefasst die wichtigsten aktuell geltenden Grundsätze:

  • Kennen wir ein festes, dauerhaftes Tempolimit, tragen wir es ein* Wissen wir, dass auf einer Strecke wechselnde Limits gelten (zum Beispiel generell 50 aber nachts aus Lärmschutzgründen nur 30), tragen wir nichts ein. Ein Kartenkommentar kann aber für andere Editoren hilfreich sein, so müssen sie nicht erneut recherchieren.* Auf Autobahnen ohne Tempolimit wird nichts eingetragen.* Auf Strecken mit Wechselverkehrszeichen wird nichts eingetragen.* Beschränkungen für einzelne Fahrzeugarten (zum Beispiel für LKW) werden ignoriert, sowohl dauerhafte als auch zeitlich begrenzte Tempolimits.* Kreisverkehre erhalten nur dann einen Eintrag, wenn sie extra ausgeschildert sind. Ansonsten erfolgt kein Eintrag. (siehe auch hier)* Geänderte Tempolimits in Baustellen werden nicht eingetragen beziehungsweise werden bereits eingetragen Tempolimits deshalb nicht geändert. Eine Änderung erfolgt nur, wenn sich nach dem Ende der Baustelle das vorherige Limit ändert, weil zum Beispiel die Strecke nun besser ausgebaut ist.
    Die generelle Diskussion zum Thema “Geschwindigkeitsangaben im Editor” kann hier nachgelesen werden

@TSD66 - Zwar musste ich mich (nach über 40 Jahren) auch per Recherche belehren lassen, dass nach der StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkung (solange man nachvollziehbar auf der gleichen Straße weiterfährt) nicht an der nächsten Kreuzung/Einmündung endet.

In meinen Augen unsinnigerweise ist die Wiederholung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach Kreuzungen/Einmündungen in der StVO nur als “Kann” nicht als “Muss” vorgesehen, auch wenn dies dazu führt, dass Verkehrsteilnehmer aus unterschiedlichen Richtungen kommend, je nach dem ob sie ortskundig oder ortsunkundig sind mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten weiterfahren dürfen.

Das diese Vorschrift auch bei den zuständigen Behörden nicht überall bekannt zu sein scheint erlebe ich derzeit quasi vor meiner Haustür. Hier wurde jüngst in einem Abschnitt der Straße die Geschwindigkeit auf 30km/h in beiden Richtungen herabgesetzt. An beiden Enden des Bereiches fehlt aber jenes Schild, dass die Begrenzung wieder aufhebt. Nach StVO müssten somit alle aus dem Abschnitt kommenden Fahrzeuge auch über eine Kreuzung hinaus bis zum Ende der Straße die 30 einhalten, auch wenn andere, welche diesen Abschnitt (eine Sackgasse) noch nie befahren haben ab der Kreuzung mit 50km/h fahren dürften.

Meines Erachtens gehört die StVO in dieser Hinsicht mal überarbeitet, da der sog. “Gesunde Menschenverstand” hier eindeutig die bessere Lösung parat hat. Leider hat nach Recherche ein OLG nach StVO geurteilt, während ein LG schon 2003 das m.E. praktikablere Urteil gefällt hat.

Gruß
Catweazle660

Man lernt halt nie aus. :slight_smile:

Es gibt einiges an Regeln, dass von Behörden entweder wissentlich ignoriert wird oder nicht bekannt zu sein scheint. :smiley:
Die Regelungen zur Ausschilderung von Tempolimits sollten allerdings wirklich mal überabeitet und dann auch konsequent eingehlaten werden, da stimme ich zu.

Ich muss sagen, ich finde es ganz praktisch. Gerade, weil ich dann weiß, dass die jeweilige Straße eine Geschwindikkeitsbegrenzung eingetragen hat, was nicht immer der Fall ist! Fehlt der Eintrag kann man sich noch immer an das Gefühl halten, mit der Standardgeschwindigkeit fährt man da meistens gut. Vielmehr fände ich es gut, wenn eine Reduzierung der Geschwindigkeit (z.B. Ortsanfang nach Landstraße) angezeigt werden würde, dass man länger bremsen kann und nicht ganz so aprupt bremsen muss.

Wenn an bremst weil einem das Navi das sagt, dann läuft was falsch. :wink: Die Augen gehören auf die Straße! Der eine oder andere mag es als hilfreich empfinden wenn man sich nicht mehr an das letzte Schild erinnert… aber hier weiß ich aus eigener Erfahrung dass Navis (inkl. Waze) hier nicht unfehlbar sind und auch die Verkehrsschilderkennung in Autos nicht perfekt ist.

Volle Zustimmung auch von mir, was die Überarbeitung der StVO in diesem Punkt betrifft, es gibt da offenbar doch einige (scheinbare) Widersprüche. Ich habe lange in der Region Mannheim gelebt und komme noch heute oft dahin. Dort werden z. B. vorfahrtsberechtigte Strassen, durch die Linienbusse verkehren und die durch eine 30er-Zonen hindurch führen würden, von diesen Zonen ausgenommen, da innerhalb dieser Zonen keine Vorfahrtsstraßen erlaubt sind (?). → Nach jeder Einmündung/Kreuzung gibt es dann erneut 30er-Ronden, anstatt auch die Strasse selbst in die 30er-Zone einzubinden. Fehlte so ein Schild, wenn man eine 30er-Zone verlässt und auf die einbiegst, würde 50 km/h gelten, weswegen die Verkehrsbehörde alles mit den 30er-Ronden zupflastert.

Hättest du ggfs. noch einen Link zu den beiden Urteilen parat?

Es gibt eine ergänzende Verordnung zur StVO (StVO-VwV), dort ist aufgeführt, dass in einer 30er-Zone maximal dreimal nacheinander das Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung/Einmündung) stehen sollte. Ist die Straße, die für den Linienverkehr vorgesehen ist, länger als nur über drei derartige Kreuzungen hinweg, darf sie halt nicht als Haupstraße Teil einer 30er-Zone sein, da in derartigen Zonen allgemein “rechts vor links” gilt und der Linienverkehr an der vierten Kreuzung somit nicht mehr vorfahrtberechtigt wäre.

Stimmt, so habe ich das damals auch einmal erklärt bekommen, dass das in der VwV steht, habe ich wohl vergessen. Der Kalk rieselt schon… :roll: :lol:

Hallo,

Gibt es mittlerweile ähnliches für IOS?

Lg Christian

Hallo Christian

Ich verstehe die Frage in diesem Zusammenhang nicht :? …

Grüße
Felix

Ich glaube hier ist was schief gelaufen…

Hatte einen Beitrag gesehen wo es um eine Android App ging die wohl die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufnimmt, da wollte ich mal wissen ob es sowas auch für iOS gibt, konnte bis jetzt noch nichts dazu finden.

Euch allen ein schönes Wochenende :wink:

Lg Christian